FLÜCK-Trinkwasser . Gas . QS
Matthias Flück
Rütigässli 3
3800 Matten b. I.
+41 79 424 78 67
Für Sicherheitskontrolle an Flüssiggas- und Erdgasinstallationen wie z.B. in Wohngebäuden, Gastronomie, Industrie, Caravan, Veranstaltungen, Festanlässen, Schiff oder Spezialanlagen/Geräte haben Sie endlich Ihren Fachpartner gefunden.
Installationskontrollen, Beratungen, Projektierungen, Umstellungen von Erdgas auf Flüssiggas usw., gehören zu meinen Stärken und meinen Spezialgebieten.
Benötigen Sie eine Expertise zu einer Gasanlage?
Ich unterstütze Sie bei Ihren Vorhaben sehr gerne.
Trinkwasserinstallationen, Risikobasierte Selbstkontrollen, Probeentnahmen für Legionellen und weitere Paramater, Beratungen Installationskontrollen aber auch Informationsanlässe gehören zur Fachkompetenz.
Ist Ihr Interesse geweckt?
Warten Sie nicht, melden Sie sich.
Gas oder Wasser:
Betrifft:
Verwaltungen, Hotellerie, Gastronomie, Herbergen, Immobilienhändler, Pflegeheime, Wohnen im Alter, Notare, Gemeinden und Schulanlagen, Zivilschutzanlagen, Armee-Unterkünfte, Turnhallen / Sportanlagen, Gärtnereien, Bauernhöfe, Ökonomiebauten, private MFH usw. usw.
ERDGAS / FLÜSSIGGAS (LPG):
TRINKWASSER:
HACCP-Konzept betreffend LMG 2017 und TBDV 2018 für die Trinkwasserversorgungen, über besondere Gebäudeinstallationen.
Ausführungsberatungen, Baubesprechungen, Abnahmen, allgemeine Beratungen.
Zu den Dienstleistungen:
Dienstleistungen werden nach Std. Aufwand oder als vereinbarter Pauschalbetrag abgerechnet.
HACCP-Konzepte sind als Gesamtkonzepte an Trinkwasserinstallationen und Anlagen zu verstehen. Eine Konzeptvereinbarung zeigt den möglichen Aufwand zur Umsetzung. Jede Trinkwasserinstallation ist anders. Werden Auftragsverhältnisse, die im Zusammenhang mit der Einführung und Umsetzung von Konzepten stehen aufgelöst, gehen sämtliche Unterlagen zurück an den Konzepteigner. Sämtliche Konzeptrechte sind beim Konzepteigner.
Konzepte sind nie statisch, sondern dynamisch. Sie müssen sich den aktuellen Situationen anpassen lassen. Das gilt auch während einer aktuellen Umsetzungsphase. Die Vereinbarung dient in erster Linie dem Zweck, die verschiedenen Konzeptinhalte aufzuzeigen. Sie darf aus Kopierschutzgründen nicht weitergegeben werden. Im Weiteren hat die Konzeptvereinbarung keinen rechtlichen Charakter im Sinne von Klagefällen etc.
Trinkwasser-, Flüssiggas und Erdgasinstallationen sind in der Verantwortung der Anlagebesitzer.
Mit meiner Dienstleistung haben Sie einen Fachpartner der nebenbei bei den schweizerischen Dachorganisationen für Flüssiggas, Erdgas und Trinkwasser aktiv mitwirken und das Wissen mit anderen teilen darf. Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.
Herzlichen Dank
Matthias Flück
ma.flueck@bluewin.ch
+41 79 424 78 67