FLÜCK-Trinkwasser . Gas . QS

Matthias Flück

Rütigässli 3

3800 Matten b. I.


 +41 79 424 78 67

ma.flueck@bluewin.ch


 

 

 

 
 
 

Für Sicherheitskontrolle an Flüssiggas- und Erdgasinstallationen wie z.B. in Wohngebäuden, Gastronomie, Industrie, Caravan, Veranstaltungen, Festanlässen, Schiff oder Spezialanlagen/Geräte haben Sie endlich Ihren Fachpartner gefunden.

Installationskontrollen, Beratungen, Projektierungen, Umstellungen von Erdgas auf Flüssiggas usw., gehören zu meinen Stärken und meinen Spezialgebieten. 

Benötigen Sie eine Expertise zu einer Gasanlage?

Ich unterstütze Sie bei Ihren Vorhaben sehr gerne.




Trinkwasserinstallationen, Risikobasierte Selbstkontrollen, Probeentnahmen für Legionellen und weitere Paramater, Beratungen Installationskontrollen aber auch Informationsanlässe gehören zur Fachkompetenz.  

Ist Ihr Interesse geweckt?

Warten Sie nicht, melden Sie sich.


Gebäudeinstallationen  UND  WASSERVERSORGUNGEN:

Gas oder Wasser:


Betrifft: 

Verwaltungen, Hotellerie, Gastronomie, Herbergen, Immobilienhändler, Pflegeheime, Wohnen im Alter, Notare, Gemeinden und Schulanlagen, Zivilschutzanlagen, Armee-Unterkünfte, Turnhallen / Sportanlagen, Gärtnereien, Bauernhöfe, Ökonomiebauten, private MFH usw. usw.


ERDGAS / FLÜSSIGGAS (LPG):



  • Sicherheitskontrollen  (z.B. an Gewerbe, Gastro,  Industrie- und Haushaltsinstallationen). 
  • Sicherheitskontrollen gemäss Gasversorgung, SVGW- und EKAS-Richtlinien. Wartung, Unterhalts- und Instandhaltungsdokumentationen erstellen.
  • Ausführungsberatungen, allgemeine Beratungen, Abnahmen, usw.
  • Fachbericht «Gas für die Installationskontrollen und Versorgung inkl. Anschlussleitungen» entwerfen. Einführung auf Stufen Gemeinde, Stadt oder Gasversorgung (Digitalisierung).
  • Rechtliche Absicherung von Installationskontrollen im Baubewilligungsverfahren.
  • Projektierung von Installationen (exkl. Wärmeverbrauchsberechnungen) für Baugesuche, Planung von Industrie-, Gewerbe- und Haushaltsinstallationen.
  • Berechnungen, Rohrweitenbestimmungen, Auslegung von Leitungen, Druckreduzierstationen und Druckregelungen.


  • Installationskontrollen, Hygienekontrollen.
  • Installationskontrollen in Gebäuden, die der Absicherung der vorgelagerten Wasserversorgung dienen (Trinkwasserhygiene).
  • Zustandserfassungen von Trinkwasserinstallationen zur Ergänzung des HACCP- Konzeptes.
  • Dokumentationen zu Trinkwasserinstallationen in Bezug Wartung, Unterhalt und Instandhaltung erstellen (Teil eines HACCP).
  • HACCP-Konzept betreffend LMG 2017, LGV 2020 und TBDV 2018 einführen und umsetzen. (Das Konzept wurde vom kantonalen Trinkwasserinspektorat stichprobenartig geprüft).
  • Legionellen-Proben, Trinkwasser-Proben nach TBDV 2018 (Auswertungen durch ein akkreditiertes Labor).
  • Ausführungsberatungen
  • Wärmebilder der Warmwasserinstallationen / Isolation / Aufwärmen von Kaltwasser erkennen.

TRINKWASSER:



Für PRIVATE, Gemeinden und Wasserversorgungen: 


  • Rechtliche Absicherung von Anlagen und Installationskontrollen im Baubewilligungsverfahren.

 

  • Installationskontrollen in Gebäuden, die der Absicherung der vorgelagerten Trinkwasserwasser-Versorgung dienen (Trinkwasserhygiene).

 

  • Installationskontrollen Trinkwasser, zulasten Anlagebetreiber (nach Baubewilligungsverfahren, Absprache, Vereinbarungen usw.).

 

  • Zustandserfassungen von Trinkwasserinstallationen zur Ergänzung des bestehenden HACCP-Konzeptes der Wasserversorgung.

 

  • HACCP-Konzept betreffend LMG 2017 und TBDV  2018 für die Trinkwasserversorgungen, über besondere Gebäudeinstallationen.


  • Ausführungsberatungen, Baubesprechungen, Abnahmen, allgemeine Beratungen. 


  • Legionellen-Proben, Trinkwasser-Proben nach TBDV 2018 (Auswertungen durch ein akkreditiertes Labor).

 


 



Zu den Dienstleistungen:


Dienstleistungen werden nach Std. Aufwand oder als vereinbarter Pauschalbetrag abgerechnet.  


HACCP-Konzepte sind als Gesamtkonzepte an Trinkwasserinstallationen und Anlagen zu verstehen. Eine Konzeptvereinbarung zeigt den möglichen Aufwand zur Umsetzung. Jede Trinkwasserinstallation ist anders. Werden Auftragsverhältnisse, die im Zusammenhang mit der Einführung und Umsetzung von Konzepten stehen aufgelöst, gehen sämtliche Unterlagen zurück an den Konzepteigner. Sämtliche Konzeptrechte sind beim Konzepteigner. 

Konzepte sind nie statisch, sondern dynamisch. Sie müssen sich den aktuellen Situationen anpassen lassen. Das gilt auch während einer aktuellen Umsetzungsphase. Die Vereinbarung dient in erster Linie dem  Zweck, die verschiedenen Konzeptinhalte aufzuzeigen. Sie darf aus Kopierschutzgründen nicht  weitergegeben werden. Im Weiteren hat die Konzeptvereinbarung keinen rechtlichen Charakter im Sinne von Klagefällen etc.

 


Trinkwasser-, Flüssiggas und Erdgasinstallationen sind in der Verantwortung der Anlagebesitzer. 


Mit meiner Dienstleistung haben Sie einen Fachpartner der nebenbei bei den schweizerischen Dachorganisationen für Flüssiggas, Erdgas und Trinkwasser aktiv  mitwirken und das Wissen mit anderen teilen darf. Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.


Herzlichen Dank



Matthias Flück


ma.flueck@bluewin.ch

+41 79 424 78 67