FLÜCK-Trinkwasser . Gas . QS

Matthias Flück

Rütigässli 3

3800 Matten b. I.


 +41 79 424 78 67

ma.flueck@bluewin.ch


 

 

 

 
 
 

Flüssiggas:


Ist bei Ihrer Installation die periodische Sicherheitskontrolle fällig? 

Wünschen Sie eine Gas-Reparatur am Gasherd?


Die Kontrollperiodizität bei Flüssiggasanlagen ist gemäss EKAS Flüssiggasrichtlinie:


Veranstaltungen:                       Jährlich

Caravan Camping WoMo:         alle 3 Jahre

Schiffe:                                      alle 3 Jahre 

Bahnwagen:                              alle 3 Jahre

Fahrzeuge:                                alle 3 Jahre

Gebäudeinstallationen:          alle 6 Jahre


Kontroll-Intervalle dürfen auch in kürzeren Zeitabständen durchgeführt werden.

Im G & H Beriech kann Ihnen der 5-Jahres Rhythmus viel dienen


Erdgas:


Gebäude-, Gastro-, Gewerbe-, Industrie:  alle 14 Jahre.

Je nach kantonalen Vorgaben  auch im 2 oder 7 Jahresturnus.


Zur Erstellung von Gasinstallationen gelten hohe Anforderungen. 

Personen, welche Gasinstallationen erstellen möchten, müssen den Nachweis über ihre Installationsberechtigung erbringen können.  


Dasselbe gilt für Personen, welche Sicherheitskontrollen bei Erdgas oder Flüssiggasanlagen durchführen möchten.


Sie können sich jederzeit auch bei ihrer Erdgasversorgung (für Erdgas/Biogas) oder dem Arbeitskreis - LPG (Flüssiggase) über Personenberechtigungen erkundigen. 


Es gibt in der Schweiz für Erdgasinstallationen (www.svgw.ch) sowie für Flüssiggasinstallationen (www.arbeitskreis-lpg.ch) öffentlich zugängliche Verzeichnisse und Register.


Der Unterhalt, die Wartung- und Instandhaltung, insbesondere der sicherheitsrelevanten Armaturen, obliegt der Verantwortung der Anlage- und Installationsbesitzer. 

Beachten Sie: Erdgasversorgungen können in Gebäuden spezielle Schnittstellen / Verantwortlichkeiten definieren. 



Zum Flüssiggas:


Flüssiggasinstallationen unterliegen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen sowie der  EKAS-Flüssiggas-Richtlinien 6517. Die Verantwortung für den Betrieb, die Wartung, den Unterhalt und die Instandhaltung obliegt dem Anlagebesitzer.


Kontrollen: G & H mit Vignetten, 6 Jahre gültig

Kontrollen: V für  Festanlässe mit Vignetten, 12 Monate gültig

Kontrollen: C&S: 3 Jahre gültig, wird von mir zur Zeit nur auf ausdrücklichen                                           Kundenwunsch durchgeführt.


Material Austausch:

Druckregler: alle 10 Jahre ersetzen

Gasschlauch: nach 10 Jahren, oder gemäss Ablaufdatum



Zur Beurteilung von Installationen setze ich folgende Geräte ein:


  • Sewerin EX TEC PM 580 
  • Dräger MSI P7 TDX
  • GOK H2617, Gasotec G1, Lecksuchspray

Als Referent beim Schweizerischen Verein des Gas und Wasserfaches (SVGW) sowie beim Suissetec für LPG-Anlagen kann ich Sie in sehr vielen Bereichen fachlich unterstützen


Als Mitglied beim Verein Arbeitskreis LPG Schweiz , I & IG sowie SVGW habe ich zu meiner Dienstleistung ein sehr grosses qualifiziertes Netzwerk.