FLÜCK-Trinkwasser . Gas . QS
Matthias Flück
Rütigässli 3
3800 Matten b. I.
+41 79 424 78 67
Ist bei Ihrer Installation die periodische Sicherheitskontrolle fällig?
Wünschen Sie eine Gas-Reparatur am Gasherd?
Die Kontrollperiodizität bei Flüssiggasanlagen ist gemäss EKAS Flüssiggasrichtlinie:
Veranstaltungen: Jährlich
Caravan Camping WoMo: alle 3 Jahre
Schiffe: alle 3 Jahre
Bahnwagen: alle 3 Jahre
Fahrzeuge: alle 3 Jahre
Gebäudeinstallationen: alle 6 Jahre
Kontroll-Intervalle dürfen auch in kürzeren Zeitabständen durchgeführt werden.
Im G & H Beriech kann Ihnen der 5-Jahres Rhythmus viel dienen
Erdgas:
Gebäude-, Gastro-, Gewerbe-, Industrie: alle 14 Jahre.
Je nach kantonalen Vorgaben auch im 2 oder 7 Jahresturnus.
Zur Erstellung von Gasinstallationen gelten hohe Anforderungen.
Personen, welche Gasinstallationen erstellen möchten, müssen den Nachweis über ihre Installationsberechtigung erbringen können.
Dasselbe gilt für Personen, welche Sicherheitskontrollen bei Erdgas oder Flüssiggasanlagen durchführen möchten.
Sie können sich jederzeit auch bei ihrer Erdgasversorgung (für Erdgas/Biogas) oder dem Arbeitskreis - LPG (Flüssiggase) über Personenberechtigungen erkundigen.
Es gibt in der Schweiz für Erdgasinstallationen (www.svgw.ch) sowie für Flüssiggasinstallationen (www.arbeitskreis-lpg.ch) öffentlich zugängliche Verzeichnisse und Register.
Der Unterhalt, die Wartung- und Instandhaltung, insbesondere der sicherheitsrelevanten Armaturen, obliegt der Verantwortung der Anlage- und Installationsbesitzer.
Beachten Sie: Erdgasversorgungen können in Gebäuden spezielle Schnittstellen / Verantwortlichkeiten definieren.
Zum Flüssiggas:
Flüssiggasinstallationen unterliegen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen sowie der EKAS-Flüssiggas-Richtlinien 6517. Die Verantwortung für den Betrieb, die Wartung, den Unterhalt und die Instandhaltung obliegt dem Anlagebesitzer.
Kontrollen: G & H mit Vignetten, 6 Jahre gültig
Kontrollen: V für Festanlässe mit Vignetten, 12 Monate gültig
Kontrollen: C&S: 3 Jahre gültig, wird von mir zur Zeit nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch durchgeführt.
Material Austausch:
Druckregler: alle 10 Jahre ersetzen
Gasschlauch: nach 10 Jahren, oder gemäss Ablaufdatum
Zur Beurteilung von Installationen setze ich folgende Geräte ein:
Als Referent beim Schweizerischen Verein des Gas und Wasserfaches (SVGW) sowie beim Suissetec für LPG-Anlagen kann ich Sie in sehr vielen Bereichen fachlich unterstützen
Als Mitglied beim Verein Arbeitskreis LPG Schweiz , I & IG sowie SVGW habe ich zu meiner Dienstleistung ein sehr grosses qualifiziertes Netzwerk.