FLÜCK-Trinkwasser . Gas . QS
Matthias Flück
Rütigässli 3
3800 Matten b. I.
+41 79 424 78 67
TRINKWASSER
Haben Sie gewusst, seit dem 01.Mai 2017 ist ein neues Lebensmittelrecht in Kraft.
Für Trinkwasser und Installationen gelten sehr hohe Anforderungen, nicht nur für Planer und Installateure sondern auch für Ingenieure und Architekten.
Insbesondere jedoch für sie als Trinkwasser-Installationsbetreiber!
Sie sind mit dem neuen Lebensmittelrecht verantwortlich für das Trinkwasser aus ihrer Installation.
Für Installationen, die nur im familiären Bereich genutzt werden, gibt es besondere Regelungen
Legionellen, Escherichia coli, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa oder auch Aerobe mesophile Keime, all das sollte sie als Installationsbetreiber ab sofort interessieren.
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Trinkwasser-Installationen sollen so gebaut werden, dass das Trinkwasser fliessen kann.
Die Bedingungen in Installationen sollen so geschaffen werden, dass ein Wachstum und eine Vermehrung von Legionellen und Mikroorganismen möglichst eingeschränkt werden kann. Trinkwasser lebt von der Quelle bis zum Konsument und das ist in gewissem Sinne auch gut so.
Legionellen sind ein neues wichtiges Thema, welches die Forschung, Fachverbände und Installationsbetreiber vor ganz neue Herausforderungen stellen.
Benötigen sie die Unterstützung zur Beprobung von Trinkwasser wie z.B. Legionellen, Coli, Enterokokken, Aerobe m. Keime oder Pseudomonas? Kontaktieren sie mich unverbindlich. Unterschätzen sie diese Thematik bitte nicht.
Die eidgenössische Gesetzgebung gilt übergeordnet für die Planung, Erstellung, Übergabe sowie den Betrieb einer Trinkwasserinstallation.
Zu beachten sind (Hyperlink):
Wasserversorgungsreglement (Bsp)
https://http://www.emmental-trinkwasser.ch/wassertarifgebuehren/ )